Verfassungsgerichtshof NRW Münster
Nutzung | Judikative |
Bauherr | Bau und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Münster |
Ort | Münster |
Jahr | 2024 |
BGF | 2.400 qm |
Realisierungswettbewerb 2024 | 4.Preis |
Visualisierung: fore+ut
Der vorliegende Entwurf sieht die Schaffung eines repräsentativen Dienstsitzes für den Verfassungsgerichtshof des Landes NRW unter Erhalt des denkmalgeschützten „Freiherr-von-Vincke-Haus“ vor. Der Rückbau des hofseitigen Anbaus schafft das Baufeld für einen neuen Erweiterungsbau, der sich in Richtung Osten an den Bestand anschließt. Die 3-geschossige Erweiterung mit Flachdach ordnet sich durch ihren Höhenversatz, sowie durch den dezenten Rücksprung in der Nordfassade der bestehenden Struktur unter. Zugleich nimmt die Erweiterung die Natursteinelemente der bestehenden Bausubstanz als Fassadenmaterial auf und führt sie in schlichter und modern interpretierter Weise fort. Durchbrochen wird die Fassade durch großzügige Fenster, welche in einem gleichmäßigen Raster angeordnet sind. Die Grundriss- und Fassadengestaltung spiegelt den Wunsch nach der Schaffung von klaren Strukturen ebenso wider wie die Anforderung eines flächeneffizienten Entwurfs. Um die beiden Baukörper nochmals visuell voneinander zu differenzieren ist der neue Haupteingang, welcher zur Domgasse ausgebildet ist, durch eine Pfosten-Riegel-Fassade gestaltet. Diese erhebt zum einen eine ästhetische Differenzierung der beiden Baukörper und bietet zum anderen mit seinen vorgelagerten Treppen eine einladende Geste. Die eigentliche Adressbildung wird jedoch vom Mitarbeitereingang, im denkmalgeschützten Teil Richtung Domplatz, ausgebildet. Die gesicherte Anfahrbarkeit für unter Personenschutz stehende Personen wird über die Parkbuchten an der Westseite des Altbaus gewährleistet, von wo aus die Personen über den Mitarbeitereingang in die Verhandlung begleitet werden können. Aufgrund der Anordnung des neuen Baukörpers kann das Untergeschoss erhalten und weiter genutzt werden. Dies führt zu einer enormen Kosten- und CO2-Reduzierung.
Der Besucher wird nach dem Aufstieg der Eingangstreppe vor dem Erweiterungsbau bzw. nach Nutzung des Stufenlifts (Alternativ Plattformlift innerhalb des Gebäudes, siehe Grundrisseintragung), durch die Sicherheitsschleuse hinein ins großzügige Foyer geleitet, welches gleichzeitig als Veranstaltungsraum dient. Von hier aus erfolgt der Zugang zum Freiherr-vom-Stein-Saal, der als Sitzungssaal das Kernstück des Gebäudes bildet. Für die Richter besteht ein gesonderter Zugang über das Bestandstreppenhaus, von wo aus die Nebenräume der Richter erschlossen werden. Die weiteren der Öffentlichkeit zugänglichen Bereiche sind auf das Erd- wie das Untergeschoss beschränkt. Jene Geschosse - mit Zusatz des Zwischengeschosses - beinhalten zudem gleichzeitig eingeschränkt zugängliche Bereiche wie Besprechungs- und Konferenzräume. Die Räumlichkeiten des ersten wie zweiten Obergeschosses sind ausschließlich für die private Nutzung den Mitarbeiter des Verfassungsgerichtshofs vorbehalten. Der bestehende Aufzug des Bestandsgebäudes wird um einen zusätzlichen Aufzug im Neubau ergänzt, sodass zusammen mit dem Plattformlift, barrierefreien Stellplätzen und WC- Anlagen ein barrierefrei nutzbares Gebäude entsteht.
Bei der Außenraumgestaltung wird Wert auf einen respektvollen Umgang mit der Stadtmauer gelegt. In diesem Bereich werden neben Grünflächen vor allem Fahrradstellplätze, wie Sonderfahrradparkeinheiten untergebracht. Ebenso können hier bis zu 3 PKWs geparkt werden, welche auch für körperlich beeinträchtigte Personen geeignet sind. Der ehemalige „Hinterhofcharakter“ kann damit aufgelöst werden und – in Ergänzung mit der anstehenden vertiefenden Außenraumplanung – ein qualitativer Freiraum geschaffen werden.